Hier findet ihr alle Wichtigen Informationen zu den Kommunalwahlen!

 

Kommunalwahl Allgemein

Die Kommunalwahlen in Deutschland variieren von Region zu Region. In Baden-Württemberg werden alle fünf Jahre Gemeinderäte in den Gemeinden und Kreisräte in den Landkreisen gewählt. Die Bürgermeister einer Gemeinde werden alle acht Jahre gewählt. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern haben die Wähler hier einen großen Einfluss: Sie können ihre Oberbürgermeister oder Bürgermeister direkt wählen und haben die Möglichkeit, ihre Stimmen auf verschiedene Kandidaten zu verteilen.

Wer darf wählen? Wer darf gewählt werden?

Ein weiterer Unterschied zu den Wahlen auf Landes- und Bundesebene besteht darin, dass nicht nur alle volljährigen Deutschen wahlberechtigt und wählbar sind, sondern auch Bürger aus anderen EU-Staaten, die mindestens drei Monate in der Gemeinde oder im Landkreis wohnen. In vielen Bundesländern, einschließlich Baden-Württemberg, dürfen bereits 16-Jährige an den Kommunalwahlen teilnehmen. Um jedoch auf die Kandidatenliste einer Partei zu gelangen, muss man 18 Jahre alt sein.

Gemeinderats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahlen

Die Gemeinderatswahlen und die gleichzeitigen Kreistagswahlen finden alle fünf Jahre in den 35 Landkreisen von Baden-Württemberg statt. In einigen Gemeinden haben zudem einzelne Ortsteile eine eigene Ortschaftsverfassung, für die ebenfalls separate Wahlen abgehalten werden. Alle drei Wahlen finden am selben Tag statt. Vor den Wahlen erhältst du unabhängig davon, ob du per Briefwahl oder im Wahllokal abstimmen möchtest, die Wahlunterlagen per Post zugestellt. Dies geschieht aufgrund des komplexen Verfahrens des Panaschierens und Kumulierens, bei dem du viele Stimmen vergeben kannst.

Wählen ganz konkret

Die Unterlagen mit den Wahlvorschlägen der Parteien werden dir per Post zugeschickt. Für jeden Wahlvorschlag erhältst du einen Stimmzettel, auf dem so viele Kandidat:innen aufgeführt sind, wie es Posten im Gemeinde- oder Kreistag zu besetzen gibt. In diesem Beispiel sind das 30 Kandidat:innen pro Partei. Insgesamt hast du also die Wahl zwischen 240 Personen. Du hast selbst 30 Stimmen zur Verfügung.

Du hast die Möglichkeit, alle deine 30 Stimmen einer einzigen Partei zu geben. Dafür legst du einfach den Wahlzettel der gewünschten Partei in deinen Wahlumschlag. Jede der 30 Personen auf dem Wahlzettel erhält dann eine Stimme von dir.

Kumulieren und Panaschieren- bitte was?

Alternativ kannst du auch deine Stimmen auf verschiedene Kandidaten von unterschiedlichen Parteien verteilen. Das nennt man panaschieren. Wenn dir bestimmte Kandidaten wichtig sind, kannst du ihnen nicht nur eine einzelne Stimme geben, sondern sogar bis zu drei Stimmen. Dadurch erhöht sich ihre Chance, auch wenn sie weiter unten auf der Liste stehen. Dies wird als Kumulieren bezeichnet. Es ist jedoch entscheidend, dass niemand mehr als drei Stimmen erhält und du insgesamt nicht mehr als 30 Stimmen vergibst, da sonst dein Wahlzettel ungültig wird.

Bürgermeister:innen-Wahl
Bürgermeister:innen-Wahl

Die Bürgermeister:innen und Oberbürgermeister:innen in Baden-Württemberg werden direkt vom Volk gewählt. In den Stadtkreisen und Großen Kreisstädten gibt es Oberbürgermeister, während in den kleineren Kommunen Bürgermeister die Amtsgeschäfte führen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.

Die Bürgermeisterwahlen sind ähnlich wie Klassensprecherwahlen. Es gibt mehrere Kandidat:innen zur Wahl und eine Person wird gewählt. Die Bewerber:innen müssen zwischen 18 und 68 Jahre alt sein. Im Amt dürfen sie bis zum Alter von 73 Jahren bleiben.

Als Wähler:in hast du eine Stimme. Gewählt wird, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält (absolute Mehrheit). Wenn kein Kandidat auf Anhieb die absolute Mehrheit erreicht, findet eine Neuwahl statt. In der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl, also die relative Mehrheit.

Wir danken der Jugendstiftung Baden-Württemberg für die Freigabe ihrer Inhalte, www.jungeseiten.de