Bundestagswahl Allgemein

Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt und besteht aus mindestens 598 Sitzen. Sobald du als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin 18 Jahre alt bist, hast du das Recht zu wählen und selbst als Kandidat oder Kandidatin zur Verfügung zu stehen.

Die Erststimme

Bei der Bundestagswahl hast du zwei Stimmen. Mit deiner Erststimme auf der linken Seite des Stimmzettels wählst du den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin deines Wahlkreises. Derjenige oder diejenige mit den meisten Stimmen gewinnt (relative Mehrheitswahl). Mit deiner Zweitstimme wählst du die Landesliste einer Partei. Hier gilt das Verhältniswahlrecht.

Die Zweitstimme

Die Anzahl der Zweitstimmen, die eine Partei erhält, bestimmt die Gesamtzahl ihrer Sitze im Bundestag. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Erststimme unwichtig ist. Über die 299 Wahlkreise werden bereits 299 Personen ausgewählt, die durch ihr Direktmandat in den Bundestag einziehen dürfen. Die andere Hälfte der Abgeordneten kommt über ihre Landeslisten ins Parlament. Allerdings dürfen nur die Parteien in den Bundestag einziehen, die entweder mindestens 5 % der Zweitstimmen (5-Prozent-Klausel) oder mindestens drei Direktmandate erhalten haben.

Möchtest du ein Beispiel?

Die Partei A gewinnt in 100 Wahlkreisen das Direktmandat, basierend auf dem Ergebnis der Zweitstimmen stünden ihr jedoch 150 Sitze zu. Die noch verbleibenden 50 Sitze werden über die Landeslisten der Partei bestimmt. Es kann auch passieren, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmergebnis zustehen würden. In diesem Fall erhält die Partei sogenannte Überhangmandate und die Gesamtzahl der Bundestagsabgeordneten erhöht sich.

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